Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist für alle Mieter*innen obligatorisch. Das Pflicht- Anteilscheinkapital wird analog zum Mietzins für jedes Mietobjekt nach Grösse und Nutzung festgelegt. Für eine typische Vierzimmerwohnung muss mit Pflicht-Anteilen von 12’000.– Franken gerechnet werden.

Die Mitgliedschaft steht auch Nicht-Mieter*innen offen. Dafür müssen die Beitrittserklärung und mindestens zwei Anteilscheine zu 500 Franken gezeichnet werden. Bis zur definitiven Aufnahme kann es zwei bis drei Monate dauern – wir bitten um Geduld.
Mitglieder der Genossenschaft erhalten regelmässige Informationen aus dem Dreieck und eine Stimme an der Generalversammlung. So kann aktiv an den Entwicklungen der Genossenschaft teilgenommen werden. Mitglieder können ausserdem die Kantine und das Gästezimmer zu vergünstigten Konditionen mieten.

Antrag zur Mitgliedschaft

Darlehen

Die Genossenschaft Dreieck nimmt auch Darlehen privater Anleger*innen an. Mit Ihrem Geld wird nicht spekuliert, sondern günstiger Wohnraum geschaffen und erhalten. Wer uns mit kleineren Beträgen unterstützen möchte, kann dies mit Anteilscheinen à 500 Franken tun.

Auskunft für Darlehen:

Geschäftsstelle Genossenschaft Dreieck
Telefon 044 242 03 01