Wohnen
Wo werden freie Wohnungen ausgeschrieben?
Freie Wohnungen in der Genossenschaft Dreieck werden zunächst unter den Bewohner*innen ausgeschrieben. Besteht unter diesen kein Bedarf nach einem Wechsel, so wird die Wohnung unter allen Genossenschafter*innen ausgeschrieben.
Wie werde ich Genossenschafter*in?
Sie füllen den Antrag zur Mitgliedschaft aus und lassen diesen per E-Mail der Geschäftsstelle zukommen. Darauf erhalten Sie eine Rechnung für den Erwerb von Anteilscheinen. Nach Zahlungseingang werden Sie an der nächsten Vorstandssitzung formell als Genossenschafter*in aufgenommen und erhalten eine Bestätigung Ihrer Aufnahme sowie dem gezeichneten Anteilscheinkapital. Der Aufnahmeprozess dauert bis zu drei Monaten.
Wer kann Mitglied werden?
Die Mitgliedschaft steht allen Menschen offen. Genossenschafter*innen erhalten regelmässig Informationen aus dem Dreieck, eine Stimme an der Generalversammlung sowie allfällige Wohnugnsausschreibungen. Ausserdem können Genossenschafter*innen die Kantine und das Gästezimmer zu vergünstigten Konditionen mieten.
Die Mitgliedschaft kann frühestens nach einem Jahr wieder aufgelöst werden. Weitere Informationen zur Kündigung entnehmen Sie bitte den Statuten.