Wohnen
Wo werden freie Wohnungen ausgeschrieben?
Freie Wohnungen in der Genossenschaft Dreieck werden zunächst unter den Bewohner*innen ausgeschrieben. Besteht unter diesen kein Bedarf nach einem Wechsel, so wird die Wohnung unter allen Genossenschafter*innen ausgeschrieben.
Wie werde ich Genossenschafter*in?
Sie füllen den Antrag zur Mitgliedschaft aus und lassen diesen per E-Mail der Geschäftsstelle zukommen. Darauf erhalten Sie eine Rechnung für den Erwerb von Anteilscheinen. Nach Zahlungseingang werden Sie an der nächsten Vorstandssitzung formell als Genossenschafter*in aufgenommen und erhalten eine Bestätigung Ihrer Aufnahme sowie dem gezeichneten Anteilscheinkapital. Der Aufnahmeprozess dauert bis zu drei Monaten. Es wird eine einmalige Administrativgebühr von CHF 150.– erhoben, welche nicht zurückerstattet wird.
Wer kann Mitglied werden?
Die Mitgliedschaft steht allen Menschen offen. Genossenschafter*innen erhalten regelmässig Informationen aus dem Dreieck, eine Stimme an der Generalversammlung sowie allfällige Wohnugnsausschreibungen. Ausserdem können Genossenschafter*innen die Kantine und das Gästezimmer zu vergünstigten Konditionen mieten.
Die Mitgliedschaft kann frühestens nach einem Jahr wieder aufgelöst werden. Weitere Informationen zur entnehmen Sie bitte denStatuten.